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Evakuierte Mieter – Bürger zweiter Klasse?

Die erneute Verschlechterung der Situation rund um den Hochhauskomplex Spervogelweg 26/28 im Essener Stadtteil Freisenbruch zeigt auf bedrückende Weise, wie mit Mietern umgegangen wird. Nach der festgestellten Einsturzgefahr der Gebäude infolge bergbaulicher Spätfolgen kam für die Betroffenen zunächst der Umzug ins Hotel.


Die Situation war schlimm genug, aber die Wohnungsgesellschaft zahlte zumindest erst mal die Unterkunftskosten. Das soll ab November nun entfallen und die empörten Betroffenen ab dann auf sich allein gestellt sein.


Wie sehen die Verantwortlichkeiten in dieser Situation aus?


Zunächst haben alle Betroffenen eine Mietvertrag mit der Wohnungsgesellschaft, den beide Seite zu erfüllen haben.


Die Wohnungsgesellschaft wiederum hat seinerzeit das Grundstück in gutem Glauben erworben und im Vertrauen auf die Baugenehmigung das Gebäude errichtet. Im Vorfeld solcher Baumaßnahmen denkt man im Ruhrgebiet an das Mitwirken der zuständigen Bergämter oder der Ruhrkohle einschließlich ihrer Nachfolgeorganisationen.


Der Verlust der eigenen Wohnung und die ungewisse Zukunft sind schon schlimm genug. Dass sich die Leute jetzt so in die Ecke gestellt fühlen müssen, ist nicht hinnehmbar. Die AfD sieht hier den berechtigten Anspruch, den Evakuierten bis zur Rückkehr in ihre Wohnungen zumindest den Differenzbetrag zwischen ehemaliger Miete und den jetzt anfallenden Unterbringungskosten zu erstatten.


Alle Verantwortlichen und auch die kommunale Politik der Stadt sehen wir in der Pflicht, die Bürger in ihrer Notlage mit entsprechender Hilfe zu unterstützen.


Man darf sich nicht wundern, wenn in diesem Fall die fast unproblematische Vollunterstützung unseres Staates für Flüchtlinge und unkontrollierte Zuwanderer mit der fehlenden Unterstützung der alteingesessenen Bürger und Steuerzahler verglichen wird.



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