Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Verkehrsmaßnahmen der Stadt Essen auf der Rüttenscheider Straße teilweise gestoppt. Nach der erfolgreichen Klage einer vor Ort ansässigen Firma wurde das rechtswidrige Abbiegegebot an der Huyssenallee aufgehoben.
Die Stadt muss nun die entsprechenden Schilder entfernen und den Radstreifen zurück bauen.
Die AfD-Ratsfraktion hatte sich bereits im Rat gegen die geänderte Verkehrsführung auf der RÜ ausgesprochen und die nach ihrer Auffassung übertriebene Bevorzugung des Fahrradverkehrs auf dieser bedeutenden Straße als falsch bezeichnet.
Die AfD begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und bestätigt deren Position. Statt ideologischer Verkehrsexperimente braucht Essen eine vernünftige Verkehrspolitik, die auch vom Bürger akzeptiert wird.
Es ist an der Zeit, eine umfassende Überprüfung der weiteren Verkehrsmaßnahmen auf der RÜ durchzuführen.
