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Öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung VII


DATUM: Dienstag, 14.09.2021 / 16.00 Uhr

ORT: Jugendhalle Kray, Marienstraße 4


Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen, am kommenden Dienstag, als Besucher, die Sitzung zu verfolgen.

Die Teilnahme findet unter den Bedingungen der 3G Regeln (Geimpft, Genesen, Getestet) statt.


Folgende Anträge werden von der AfD-Fraktion der BV VII in diese Sitzung eingebracht.


– Sachstandsbericht zur Mediation „Steeler Jungs“

Die eingeleiteten Maßnahmen im Mittelzentrum Steele, die im Rahmen des Handlungskonzeptes für Demokratie und Vielfalt umgesetzt werden sollen, scheinen, wie von unserer Fraktion, als einzige Partei der BV VII erwartet, keine Wirkung zu erzielen. Jedenfalls ist uns nichts bekannt darüber, dass der eingesetzte Mediator in irgendeiner Weise Fortschritte erzielen konnte, zumal dieser, seine übertragene Aufgabe, erkenntlich mit voreingenommener Meinung übernommen hat.

Im Hinblick auf die verwendeten Steuergelder sollte eine ständige Begleitung und Aktualisierung des allgemeinen Kenntnisstandes der Bezirksvertretung erfolgen. Wenn, wie zu erwarten, keine wesentlichen Fortschritte zu erkennen sind, sollten die befürwortenden Parteien der BV VII die Einsicht und Kraft für einem Abbruch der Mediation aufbringen und nicht weiter aus ideologischen oder parteipolitischen Gründen an der Verschwendung von Steuergeldern festhalten.


Einrichtung von Grillzonen

Den in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Grillzonen wohnenden Bürgern, soll ein wirksamer Schutz vor Lärmemissionen, Geruchsbelästigung und Vermüllung geboten werden, zu dem eine ausreichend große Abstandfläche maßgeblich beiträgt.

Aus diesem Grund beantragt die AfD-Fraktion der BV VII, den Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung bzw. Kleingartenanlage auf 150m zu erweitern, dies soll gewährleisten, dass die Belästigung der Anwohner auf ein erträgliches Maß reduziert wird.


Stellungnahme zur Erteilung von Baugenehmigungen bzw. Änderungsgenehmigungen für Außenwerbeanlagen

Werbeanlagen, über 1m² Werbefläche, sind genehmigungspflichtig und benötigen eine bauamtliche Genehmigung der Stadt.

Für die von uns im Antrag aufgeführten Gewerbeobjekte wäre zu klären, ob Baugenehmigungen für die Werbeanlagen in vorgeschriebener Form erteilt wurden und die Ausführungen den bauamtlichen Kriterien entsprechen.


Zusätzliche Müllbehälter auf Spielplatz „Zeche Eiberg“

Seit mehreren Wochen ist der neu gestaltete Spielplatz an der „Zeche Eiberg“ für die Kinder freigegeben. Der Spielplatz wird sehr gut angenommen und die Spielmöglichkeiten werden voll ausgeschöpft. Allerdings ist auf der vergrößerten Spielfläche leider nur ein alter schon vorhandener Müllbehälter zu finden. Um vorstehendes, beschriebenes Problem zu lösen, möge die Verwaltung prüfen, ob weitere Müllbehälter zu installieren sind.

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